Bis zu 1000 Euro Entlastung für Sportvereine: Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes heute vom Landtag beschlossen

Der Landtag hat eine bedeutende Änderung des Wassergesetzes beschlossen, die eine wesentliche Entlastung für Sportvereine bedeutet: Künftig sind Sportvereine, die weniger als 5000m³ Wasser jährlich zur Unterhaltung ihrer genutzten Sportstätten wie Fussball- oder Ascheplätze, verbrauchen, von der Zahlung von Wassergebühren ausgenommen. Diese Änderung kann für die betroffenen Vereine eine finanzielle Entlastung von bis zu 1000 Euro jährlich betragen, sofern sie das Wasser aus eigenen Brunnen und nicht durch örtliche Anbieter beziehen.

Philipp Meyn, sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt diese Regelung und betont die Bedeutung der Maßnahme: „Sportvereine sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie fördern Gesundheit, Gemeinschaft und Integration. Mit der Änderung des Wassergesetzes setzen wir ein klares Zeichen der Unterstützung, denn höhere Wassergebühren führen langfristig auch zu höheren Mitgliedsbeiträgen,” so Meyn weiter. „Das liegt nicht in unserem Interesse – wir wollen weiterhin allen Bevölkerungsgruppen einen bezahlbaren Zugang zum Sport ermöglichen.“

Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich auch in Zukunft dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für Sportvereine kontinuierlich verbessert werden. Philipp Meyn abschließend: „Unsere Sportvereine mit ihren zumeist Ehrenamtlichen leisten tagtäglich Herausragendes. Sie bieten Jung und Alt eine Plattform für Bewegung, Begegnung und gemeinsames Erleben.”

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