Explodierende Erbbauzinsen stoppen: Lüneburger Abgeordnete Philipp Meyn fordert soziale Lösungen – Rot-Grün dafür, CDU verweigert Unterstützung

Explodierende Erbbauzinsen stoppen: Lüneburger Abgeordnete Philipp Meyn fordert soziale Lösungen – Rot-Grün dafür, CDU verweigert Unterstützung

Lüneburg / Hannover. Zur abschließenden Beratung des Antrags zur Weiterentwicklung des Erbbaurechts im Niedersächsischen Landtag fordert der Lüneburger SPD-Landtagsabgeordnete Philipp Meyn eine grundlegende Kehrtwende bei der Berechnung von Erbpachten. Während die rot-grüne Koalition verlässliche Leitplanken für Betroffene durchsetzen will, blockiert die Opposition im Landtag: Die CDU positioniert sich gegen den Entschließungsantrag von SPD und Grünen und steht damit nicht an der Seite der Erbbaurechtsnehmer.

„Ursache für existenzielle Sorgen vieler Familien sind in Lüneburg und andernorts stark gestiegene Bodenrichtwerte und überholte Berechnungsmodelle, die mit dem ursprünglichen sozialen Zweck des Erbbaurechts nicht mehr vereinbar sind“, betont Meyn. „Eine Versiebzehnfachung der Erbpacht ist ein Unding! Dass die CDU im Landtag gegen unseren rot-grünen Entschließungsantrag stimmt und den betroffenen Familien in Lüneburg die Unterstützung verweigert, ist bitter und unverständlich. Für unsere Region mit einem nachgewiesen angespannten Wohnungsmarkt ist zentral, dass in diesen Gebieten nach § 1 der Nds. Mieterschutzverordnung Erbbaurechte für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus beziehungsweise des sonstigen Wohnungsbaus unter Verzicht auf bis zu drei Viertel des Erbbauzinses für eine Laufzeit von bis zu 75 Jahren bestellt werden können,“ beruft sich Meyn auf die Initiative.
Flankiert wird diese regionale Forderung von Frank Henning, dem baupolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, der die landesweite Dimension des Problems verdeutlicht:

„Erbbaurechte müssen fair bleiben und dürfen Familien nicht überfordern. Viele Verträge laufen in den kommenden Jahren aus oder werden neu berechnet. Gleichzeitig sind die Bodenrichtwerte in vielen Regionen stark gestiegen. Das kann zu Erbbauzinsen führen, die für Betroffene kaum noch tragbar sind. Wer seit Jahrzehnten in seinem Zuhause lebt, braucht Verlässlichkeit und darf nicht durch sprunghafte Kostensteigerungen in existenzielle Sorgen geraten.
Unser Antrag ist im Landtag intensiv beraten und einer ausführlichen Anhörung unterzogen worden. Dabei haben wir viel fachliches Feedback erhalten, das mehrheitlich sehr positiv ausgefallen ist. Zugleich war uns angesichts der besonderen rechtlichen Stellung des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds und der teils sehr alten gesetzlichen Grundlagen wichtig, die rechtlichen Fragen sorgfältig zu prüfen. Die Beratungen mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst haben gezeigt, dass es rechtlich gangbare Wege gibt, um sozial verträglichere Lösungen beim Erbbauzins zu ermöglichen.

Auch der Austausch mit betroffenen Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmern hat deutlich gemacht, wie groß der Handlungsdruck ist. Die Entwicklungen etwa zuletzt in Verden zeigen, dass steigende Erbbauzinsen erhebliche Belastungen auslösen können. Uns als SPD-Fraktion ist deshalb wichtig, dieser Entwicklung mit allen rechtlich und politisch möglichen Mitteln entgegenzuwirken.

Eine Anpassung der Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung und die damit einhergehende Implementierung einer Kappungsgrenze können zu einem sozial verträglicheren Erbbauzins führen, ohne die Erbbaurechtsgeber, insbesondere die Klosterkammer, finanziell zu überlasten. Genau darum geht es: um einen fairen Ausgleich zwischen dem Schutz der Erbbauberechtigten und den berechtigten Interessen der Erbbaurechtsgeber. Dass die CDU hier gegen den sozialen Schutz der Mieter und Eigenheimbesitzer stimmt, zeigt, wo ihre Prioritäten liegen.“

Hintergrund:
Die SPD Lüneburg hatte das drängende Thema bereits im April 2024 aufgegriffen. Gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“, dem baupolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Frank Henning, und weiteren Experten wurde die Situation vor Ort diskutiert und nach parlamentarischen Lösungen gesucht, die nun von den Regierungsfraktionen zur Abstimmung gestellt werden.

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