„Bürgerbusvereine leisten einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrsanbindung – vor allem wie bei uns im Landkreis im ländlichen Raum. Sie schließen Angebotslücken außerhalb der Ballungszentren und bieten zuverlässige Verbindungen nach Lüneburg aber auch innerhalb der Samtgemeinden zum Supermarkt oder auch zum Arzttermin“, betont Abgeordneter Meyn, der sich im Rahmen seiner letzten Sommertour bereits von dem Angebot überzeugen konnte: „Ohne die engagierten Ehrenamtlichen wären viele Menschen im ländlichen Raum ohne Auto aufgeschmissen.“
Die Vereine sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Auf der einen Seite unterliegen ihre Verkehrsangebote und damit die Vereinstätigkeit einer gesetzlichen Betriebspflicht. Auf der anderen Seite müssen sich die Vereine auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder stützen. Mit der nun möglichen Pauschale sollen diese Vereine jetzt unterstützt werden.
Dazu Meyn abschließend: „Wir wollen Bürgerbusvereine stärker unterstützen, da sie ein wichtiges Puzzleteil der Mobilitätswende im ländlichen Raum sind. Im weiteren Verfahren sind natürlich noch Detailfragen zu klären. Ich setze mich dafür ein, dass im Landkreis Lüneburg unsere sechs Bürgerbusvereine Amt Neuhaus, Amelinghausen, Bardowick, Bleckede, Ostheide und Scharnebeck davon profitieren werden. Zum Haushalt 2025 sollen die Mittel bereitgestellt werden.“
Dies betont auch Achim Gründel, Gruppenvorsitzender im Samtgemeinderat Bardowick. Es war damals u.a. Gründels Initiative, auch in Bardowick einen Bürgerbus einzuführen. Umso mehr freut er sich nun über die Anerkennung aus Hannover. „Das zeigt klar: wir sind auf dem richtigen Weg!“, so Gründel.
Hintergrund:
Ein gesetzlicher Finanzierungsanspruch kann, anders als befristete Förderprogramme, den Vereinen langfristige Finanzierungssicherheit bieten. Die Gewährung in Form einer Pauschale – mindestens 3.000, maximal 7.500 Euro jährlich – soll den Verwaltungsaufwand minimieren. Eine Einzelabrechnung von Klein- und Kleinstbeträgen stünde in keinem Verhältnis zur Summe der insgesamt für die Pauschalen aufgebrachten Landesmittel. Auch stünde es dem Ziel dieses Gesetzes, die Vereinsorganisation zu entlasten, entgegen den Vereinen neue Organisationsaufgaben in Form von aufwendigen Nachweispflichten aufzubürden.