Bis zu 2000 Euro Heizkostenzuschuss – Portal für Heizkostenzuschüsse für Öl- und Pelletheizungen ab dem 04. Mai in Niedersachsen online

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht-leistungsgebundenen Energieträgern wie Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, können demnächst Härtefallhilfen im Umfang von bis zu 2000 Euro rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, welches in Niedersachsen ab dem 04. Mai freigeschaltet wird, wie der örtliche Landtagsabgeordnete Philipp Meyn (SPD) bekanntgab.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum Dezember 2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.

Philipp Meyn zeigt sich hierüber hocherfreut und betont, dass es sich um ein schlankes und unbürokratisches Antragsverfahren handelt. „Alle Angaben können direkt eingegeben werden und mithilfe der Fotofunktion können die notwendigen Dokumente automatisch und ohne kompliziertes Hochladen hinterlegt werden“, so Meyn.  Im Antragsverfahren sind im Regelfall lediglich folgende Nachweise vorzulegen: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie Eigenerklärungen der Antragstellenden – unter anderem über die Antragsvoraussetzungen. Neben dem elektronischen Weg wird es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich in dem Umgang damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag geben. 

Bereits vorab können Betroffene über einen Online-Rechner ermitteln, ob eine Antragstellung in Frage kommt und welche Erstattungen zu erwarten sind. Dieser Rechner ist verfügbar unter:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Ab dem 04. Mai wird unter diesem Link auch eine Antragsstellung möglich sein.

Unternehmen (zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen, und zwar unter:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat zudem ein FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten veröffentlicht, welches unter dem folgenden Link zur Verfügung steht:
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hilfen-fur-ol-und-pellets-kunden-220415.html

Abschließend freut sich Meyn, dass nach den langen Verfahrensabstimmungen und Vorbereitungen nun endlich Anträge gestellt werden können: „Die betroffenen Bürger:innen haben zurecht ein schnelles und unkompliziertes Verfahren gefordert – dies steht nun zur Verfügung“ An zwei konkreten Beispielen lassen sich die Entlastungen verdeutlichen, so der Landtagsabgeordnete in einer Pressemitteilung:

  1.    Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,6) – 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro.
  2.     Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 Kilogramm im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((4.000 x 0,7) – 2 x (4.000 x 0,24)) = 704 Euro.

Formel zur Berechnung des Zuschusses:  0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Hannover, den 24. April 2023

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