„Fördermittel für Niedersachsens Sportstätten: 13 Millionen Euro Förderung für nachhaltige Sanierung“

Niedersachsen, 24. Juli 2023 – Eine erfreuliche Nachricht für den organisierten Sport in Niedersachsen: Der LandesSportBund (LSB) stellt gemeinsam mit dem Land Niedersachsen zusätzliche Fördermittel in Höhe von 13 Millionen Euro zur Verfügung, um Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände bei der energetischen Sanierung ihrer Sportstätten zu unterstützen. Als sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen begrüßt der Landtagsabgeordnete Philipp Meyn diese Maßnahme, die einen wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung der Sportanlagen darstellt.

Die Fördermittel stammen aus dem bereits im Januar gestarteten LSB-Förderprogramm „Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten“, für das das Land Niedersachsen ursprünglich 30 Millionen Euro bereitgestellt hatte. Da bisher nicht alle Mittel ausgeschöpft wurden, ist es nun möglich, eine Ergänzung der Richtlinie vorzunehmen. Die ergänzte Richtlinie tritt ab dem 1. August 2023 in Kraft und ermöglicht es Sportvereinen, Sportleistungszentren und Sportschulen ihre vereinseigenen Sportanlagen energetisch zu modernisieren.

„Erneut bestätigt sich das passgenaue Zusammenspiel zwischen Landesregierung und Landessportbund!“, freut sich Philipp Meyn als sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen. Der Sanierungsbedarf für vereinseigene Sportstätten beträgt nach Aussagen des LSB über 500 Millionen Euro – daher sei dies ein wichtiger Schritt, die Sportvereine nachhaltig zu unterstützen. Mit den zusätzlichen Fördermitteln können nun Photovoltaikanlagen und andere wichtige Maßnahmen zur Energieeinsparung realisiert werden.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der überarbeiteten Förderrichtlinien „Förderung des Sportstättenbaus“ und „Förderung von investiven Maßnahmen für verbandliche Sportleistungszentren und landesweit bedeutende Sportschulen“, die ab dem 1. August 2023 online über das LSB-Förderportal beantragt werden können. Diese Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2025.

„Der Sport ist für Niedersachsen von zentraler Bedeutung und prägt das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger. Die landesweit über 13.500 Sportstätten sind das Herzstück unserer Sportkultur, und es ist unerlässlich, dass sie in einem modernen und nachhaltigen Zustand sind. Mit den finanziellen Mitteln aus dem LSB-Förderprogramm können wir endlich den Sanierungsbedarf angehen und Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden eine wichtige Unterstützung bieten“, betont Meyn. 

Mit den neuen Richtlinien sind deutlich höhere Förderzuschüsse für Maßnahmen der Energieeinsparung verbunden: Sportvereine können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (max. 200.000 Euro) als Zuschüsse beantragen, während Träger von Landesleistungszentren und Sportschulen bis zu 80 Prozent erhalten.

Ferner werden beispielsweise Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs bei Freiflächen über die Richtlinie „Förderung des Sportstättenbaus“ mit bis zu 30 Prozent und über die Richtlinie „Förderung von investiven Maßnahmen für verbandliche Sportleistungszentren und landesweit bedeutende Sportschulen“ mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.

 

Hintergrundinformationen:

In Niedersachsen gibt es rund 13.500 Sportanlagen bei Sportvereinen sowie 21 Landesleistungszentren und 10 Sportschulen mit landesweiter Bedeutung.

 

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