Philipp Meyn: 1,447 Millionen Euro für die kommunale Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Lüneburg vom Land Niedersachsen!

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies hat heute das Jahresbauprogramm 2024 aus dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGFVG) für den kommunalen Straßenbau vorgestellt. Damit können im nächsten Jahr 73 neue kommunale Projekte vom Land mit einer Summe von insgesamt 63,7 Millionen Euro gefördert werden.

„Es ist eine gute Nachricht, dass sowohl die Hansestadt als auch der Landkreis Lüneburg insgesamt Förderungen in Höhe von 1,447 Millionen Euro erhalten. Konkret können damit der Ersatzneubau der SInON-Bahnbrücke in der Soltauer Straße, der Ausbau der K52 von der K37 bis zur Ortsumgehung Lüneburg B4/B209 wie auch der Neubau eines Radweges von Nutzfelde zur L221 nun realisiert werden“, betont der Landtagsabgeordnete Philipp Meyn.

Für eine funktionierende Wirtschaft und für eine Mobilitätswende braucht es alle Verkehrsträger – vom Individualverkehr mit dem Auto, einem funktionierenden ÖPNV bis hin zu einem attraktiven SPNV. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Planungen zur Reaktivierung der Bahnstrecken Lüneburg-Soltau geht es mit dieser Förderung merklich vorwärts,” stellt Meyn den notwendigen Ersatzneubau der SInON-Bahnbrücke heraus.

Der kommunale Fuß- und Radverkehr wird zunehmend mehr zum Schwerpunkt der Landesförderung. Von den 73 angemeldeten Vorhaben erhalten 30 reine Fuß- und Radverkehrsvorhaben eine 75-prozentige Förderung mit einer Gesamtsumme von fast 20 Millionen Euro. Die Anpassung von Rad- und Gehwegen ist im möglichen Umfang bei allen Vorhaben berücksichtigt, zum Beispiel auch beim Um- und Ausbau von Ortsdurchfahrten. 

Hintergrund:
Mit dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) können auf kommunaler Ebene der Neubau oder verkehrsgerechte Ausbau von verkehrswichtigen Straßen einschließlich Ortsdurchfahrten und Brücken sowie Geh- und Radwegen finanziell unterstützt werden. Beim verkehrsgerechten Ausbau steht vor allem die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Fokus.

Darüber hinaus können auch sonstige investive Vorhaben wie Ampeln, Kreisverkehrsplätze, Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten, zur Schulwegsicherung und zur Verkehrssteuerung und die technische Sicherung von Bahnübergängen gefördert werden. Mit der Freigabe des Jahresbauprogramms werden die Kommunen in die Lage versetzt, Investitionen in Höhe von 105 Millionen Euro in ihr kommunales Straßennetz zu tätigen. Das Land fördert die kommunalen Vorhaben in Höhe von 60 bis 75 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt ermöglicht die Freigabe des Jahresbauprogramms Förderungen der Kommunen in Höhe von 63,7 Millionen Euro. 

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