Philipp Meyn: Ministerium lehnt Erweiterung des Designer-Outlet Soltau ab
Vergrößerung nicht mit Zielen der Raumordnung vereinbar
Hannover, den 02. Mai 2024 – Das Landwirtschaftsministerium hat den Antrag der Stadt Soltau, dass das Designer Outlet Soltau (DOS) von derzeit 10.000 Quadratmeter auf 15.000 Quadratmeter Verkaufsfläche vergrößert werden darf, abgelehnt.
Für Philipp Meyn (SPD), den örtlichen Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Lüneburg, sind dies nach verschiedenen Gesprächen wie bspw. mit dem Handelsverband Harz-Heide erfreuliche Nachrichten: „Die Aktivitäten zur Belebung der Lüneburger Innenstadt würden durch eine Vergrößerung des Outlets an der A7 ausgebremst“. “ Die Entscheidung, das Designer Outlet Center in Soltau nicht zu erweitern, zeige daher eine klare Priorisierung: den Schutz unserer Einzelhändler und die Belebung unserer Innenstädte. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Expansion von Outlet-Zentren die Anziehungskraft und die Lebendigkeit unserer Innenstädte bedroht. Die Entscheidung des Ministeriums ist ein wichtiger Schritt, um dies zu verhindern.“, so der Abgeordnete.
Zum Hintergrund: Die derzeitige Größenbeschränkung ergibt sich aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP). Es legt unter anderem fest, dass solche Betriebe nur in zentralen Orten geplant werden dürfen, um innerstädtische Versorgungsstrukturen nicht zu gefährden. Die Stadt Soltau hatte beim Landwirtschaftsministerium beantragt, ausnahmsweise von den Zielen der Raumordnung im LROP abweichen zu dürfen. Für eine solche so genannte Zielabweichung sind die Voraussetzungen gesetzlich geregelt: Von einem Ziel der Raumordnung kann nur abgewichen werden, wenn die Abweichung raumordnerisch vertretbar ist, die Grundzüge der Planung (des LROP) nicht berührt werden und andere in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen ihr Einvernehmen erteilen.
Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die betroffenen Gemeinden wurden beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Mehrere dieser Stellen haben ihre Zustimmung zur Erweiterung verweigert. Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zielabweichung somit nicht vorliegen, war der Antrag abzulehnen. Die Stadt Soltau wurde umfassend mündlich und schriftlich angehört. Gegen die Entscheidung des Landes kann die Stadt innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.